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Bürohund ja oder nein? Ein Streitgespräch

Seit einiger Zeit ist an dem Thema Bürohund kaum noch vorbeizukommen. In immer mehr Büros sind sie anzutreffen. Somit wird häufiger öffentlich darüber diskutiert, ob es eine gute Idee ist, einen Hund mit ins Büro zu bringen oder ob die Nachteile doch überwiegen. Da diese Frage also in immer mehr Büros gestellt wird, nehmen wir sie zum Anlass und betrachten die Vor-, aber auch Nachteile, einmal genauer.

Darum ist ein Bürohund eine gute Idee
Ein Bürohund kann die Motivation erhöhen und wirkt sich positiv auf’s Team aus.

In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Studien darüber, wie und warum ein Bürohund vorteilhaft ist. Eine davon ist beispielsweise die Untersuchung von Randolph T. Barker von der Virginia Commonwealth University aus dem Jahr 2012. Er konnte feststellen, dass Hundebesitzer, die ihre Tiere mit zur Arbeit nehmen, messbar weniger gestresst sind als Kollegen ohne tierische Begleitung. Aber nicht nur der Hundehalter selbst profitiert vom Hund. Auch anderen Mitarbeiter, die mit diesem in irgendeiner Form interagieren – also ihn regelmäßig streicheln oder mit ihm spielen haben einen Nutzen. „Schuld“ an diesem Effekt hat vor allem das Hormon Oxytocin. Das sogenannte Bindungshormon wird durch Streicheln des Tieres produziert, teilweise auch schon durch Betrachten. Oxytocin erhöht die Bindung und animiert zu sozialen Kontakten, was für ein besseres Verhältnis im Team sorgt. Aber es baut ebenfalls das Stresshormon Cortisol ab und aktiviert die Dopamin-Produktion. Dies senkt den Blutdruck und verlangsamt die Herzfrequenz und reduziert so Stresssymptome. Auch das Spielen mit dem Hund und die Spaziergänge haben einen positiven Effekt auf die Gesundheit: Mehr Bewegung und frische Luft senken das Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko.

Geringere Gefahr von Burnout oder anderer psychischer Erkrankungen und ein gesünderes Herz-Kreislauf-System sorgen mittel- bis langfristig für weniger Fehltage (sieben Prozent). Dies führt für den Arbeitgeber zu Einsparungen bei den Krankenkosten. Auch die Loyalität der Mitarbeiter mit Hund ist höher. Ein Wertschätzungseffekt entsteht und als Ergebnis davon weniger Stress. Einer Studie der Universität Göttingen zufolge spart die deutsche Wirtschaft so dank Hund etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Der Arbeitgeber kann sich zudem über ein positives Image bei vielen potenziellen Arbeitnehmenden freuen. Im Kampf um Fachkräfte ein wichtiger Pluspunkt.

Aber es gibt auch Argumente gegen einen Bürohund!
Wichtige Voraussetzung für einen Bürohund: Gute Erziehung!

Ein Bürohund lenkt von der Arbeit ab oder erschwert diese. Beispielsweise wenn er während Telefonaten bellt oder Mitarbeiter mehr mit dem Hund beschäftigt sind als mit ihren Aufgaben. Die Konzentration kann leiden und ein ständig herumlaufender Hund wirkt vielleicht wenig seriös auf Kunden oder Geschäftspartner. Zudem gibt es Menschen, die Hunde nicht mögen, sei es der Geruch, weil sie sabbern oder einfach nur so. Es gibt aber vor allem auch Menschen, welche eine Phobie haben oder eine Hundehaarallergie. Für diese Mitarbeiter wäre ein Hund im Büroalltag eine wahre Qual und das kann sicher niemand wollen. Für diese Leute würde der eigentlich positive Effekt nur ein negativer sein. Mehr Stress, weniger Motivation und auch mehr Krankentage.

Ein weiteres Problem kann es werden, wenn der Hund etwas kaputt macht oder gar jemanden beißt. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es jedes Jahr rund 140.000 Schadensfälle, die durch Hunde verursacht wurden, einige davon sicher auch im Büro. Doch wer kommt dafür auf, wenn ein technisches Gerät ruiniert wird, weil es von einem Hund umgeworfen wurde?

So kann ein Kompromiss aussehen

Allgemeine Bedinungen

Zuallererst sollte klar sein, dass nicht jeder einfach so seinen Hund mit ins Büro nehmen darf. Der Arbeitgeber kann dies Abmahnen, was dann auch zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Eventuell ist auch nicht jeder Kollege Fan dieser Idee und es könnte zu Spannungen im Team kommen, wenn plötzlich ein Hund da ist, noch mehr, wenn Allergiker oder Menschen mit Hundeangst im Team sind. Deswegen ist der erste Schritt immer die Anfrage bei dem Arbeitgeber und den Kollegen. Gibt es Allergiker, ist das Thema Bürohund nicht diskutabel, da haben auch Arbeitgeber eine Schutzpflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Bei ängstlichen Kollegen ist es eventuell eine Frage der räumlichen Gegebenheiten, aber im Zweifelsfall muss auch hier der Hundebesitzer akzeptieren, dass er sein Tier nicht mitbringen kann, denn da geht das Wohlbefinden der Kollegen vor.

Sollte es bei Arbeitgeber und betroffenen Kollegen keine Ablehnung geben, kann man das Projekt Bürohund angehen. Dann sollte es eine schriftliche Vereinbarung geben, welche die wichtigsten Regeln und Grundsätze zum Thema Bürohund vom Arbeitgeber definiert. Sie müssen klären, wo der Hund sich aufhalten darf und wo eventuell nicht (Küche und Pausenräume?). Zudem solltest du nachfragen, welche Voraussetzungen der Hund mitbringen muss, z.B. Impfungen, Entwurmung oder auch einen Nachweis über eine Hundehaftpflichtversicherung. Denn im Zweifelsfall wirst du für Schäden und Missgeschicke verantwortlich sein, die dein Hund verursacht.

Ist Ihr Hund ein guter Kollege?
Ein guter Bürohund kennt seinen Platz und stört niemanden bei der Arbeit.

Aber auch der Hund muss einige Eigenschaften mitbringen, damit der Arbeitsalltag entspannend mit ihm wirkt und nicht ablenkt. Ein Bürohund muss also zwingend gut erzogen sein, kein Problem damit haben, auch eine Zeit lang nur still zu sein und zu schlummern (Hunde schlafen 12-18 Stunden am Tag, es ist also keine Tierquälerei, wenn er die meiste Zeit nicht beschäftigt wird). Bellen, Leute anspringen oder gar anknurren, ist tabu. Der Hund muss einwandfrei sozialisiert sein und mit Menschen, aber auch mit anderen Hunden gut auskommen können. Der Hund braucht einen Rückzugsort, wo es ruhig ist, wo er schlafen kann und Kollegen müssen die Grenzen des Hundes respektieren. Kommt immer wieder jemand an, um mit ihm kurz zu spielen, wenn er eigentlich in seiner Ecke schlafen soll, kommt er nie zur Ruhe, wird unruhig und fängt an zu stören. Natürlich ist der Halter dafür verantwortlich, dass der Hund ausreichend beschäftigt und bewegt wird, außer er oder sie trifft mit einem Kollegen eine persönliche Vereinbarung.

Sollte es mit dem Hund nicht klappen, ist der Arbeitgeber jederzeit berechtigt, seine Einwilligung zurückzunehmen, dies kann auch für einen einzelnen Hund gelten.